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Cheapflation: Wie Lebensmittelmarken Produkte verschlechtern und Preise erhöhen

Junge Frau im Supermarkt vergleicht nachdenklich zwei verschiedene Müslipackungen im Gang.
In diesem Artikel
  1. Cheapflation: Was steckt dahinter?
  2. Sechs bekannte Produkte im Fokus
  3. Rohstoffkosten oder hohe Margen?
  4. Ein aktuelles Beispiel für Cheapflation

Immer häufiger begegnet Konsumentinnen und Konsumenten diese Praxis in Supermärkten.

Die sogenannte „Shrinkflation“ ist mittlerweile gut bekannt: Produkte werden kleiner, während ihre Preise steigen. Doch was versteht man unter „Cheapflation“? Die NGO Foodwatch prangerte diese Vorgehensweise 2024 an und erhob dabei Vorwürfe gegen grosse Lebensmittelkonzerne wie Nestlé, Unilever und Mondelez.

Cheapflation: Was steckt dahinter?

Der Begriff setzt sich aus dem englischen Wort cheap für minderwertig und flation für Inflation zusammen. Foodwatch beschreibt ihn eindeutig als „die Verschlechterung der Nährwertqualität eines Produkts, also des Energiewerts, des Fett-, Protein- oder Vitamingehalts beziehungsweise der organoleptischen Eigenschaften wie Aussehen, Geschmack und Aroma, verbunden mit einer Erhöhung des Preises pro Liter oder Kilogramm“.

Sechs bekannte Produkte im Fokus

Konkret standen damals sechs bei Kundinnen und Kunden bekannte Produkte in der Kritik: After Eight, Bordeau Chesnel, Findus, Fleury Michon, Maille und Milka. Die NGO wirft den betroffenen Unternehmen vor, Zutaten durch billigere oder qualitativ schlechtere Alternativen zu ersetzen, sie zu reduzieren oder ganz wegzulassen.

Audrey Morice, Kampagnenverantwortliche bei Foodwatch, erklärte gegenüber France Info: „Mit der ‚Cheapflation‘ verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher gleich doppelt. Die Menschen kaufen schlechtere Produkte und bezahlen dafür mehr.“

Rohstoffkosten oder hohe Margen?

Die kritisierten Marken verteidigten sich im vergangenen Jahr mit gestiegenen Kosten für Rohstoffe. Andere Beobachterinnen und Beobachter sehen darin vor allem einen Weg für Hersteller, ihre hohen Gewinnspannen zu bewahren und zugleich zu verhindern, dass die Preise für ihre Kundschaft allzu stark anziehen. Nach Einschätzung der von dem öffentlichen Medium befragten Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten sind diese zwar kritikwürdigen Methoden jedoch legal.

Ein aktuelles Beispiel für Cheapflation

Das Magazin 60 Millions de consommateurs berichtete über einen Fall, den es als „Cheapflation“ einstuft. Eine Kundin kaufte regelmässig den Langkornreis „Méditerranée“ aus der Camargue. Dabei handelte es sich um eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) der Marke Taureau Ailé. Mehrere Wochen lang war das Produkt in den örtlichen Supermärkten nicht erhältlich.

Danach tauchte der Artikel wieder in den Regalen auf – allerdings war sein Preis um ganze 75 % auf 2,09 Euro für 500 Gramm gestiegen. Noch problematischer: Die Verpackung ist der früheren beinahe zum Verwechseln ähnlich, doch die Herkunft hat sich geändert. Auf der Rückseite der Packung zeigt sich, dass es sich nicht mehr um eine g.g.A. handelt und der Reis nun aus Italien stammt.

Waren Ihnen diese Techniken grosser Lebensmittelmarken bereits bekannt? Schreiben Sie es uns in die Kommentare.

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Mag. Lukas Hinteregger

Mag. Lukas Hinteregger ist Landschaftsarchitekt und Spezialist für nachhaltiges Bauen mit Holz sowie naturnahe Rückzugsorte im Grünen. Seit über zehn Jahren beschäftigt er sich mit Baumhäusern, ressourcenschonender Architektur und der Verbindung von Wohnkomfort und Waldökologie. Seine besondere Leidenschaft gilt individuell geplanten Treehäusern, die sich behutsam in die österreichische Landschaft einfügen.

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